Wenn Sie aus Ihrem Urlaub aus der USA wieder in die EU einreisen haben Sie eine gewisse Warenfreimenge die Sie einführen dürfen. Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden bestimmt sein.
Die Waren dürfen nicht für gewerbliche Zwecke mitgebracht und zum Verkauf sein.
Reisegepäck das per Post voraus- oder nachgesandt wird, gilt nicht als mitgeführt.
Bei der Wiedereinreise in die EU gibt es folgende zollfrei Mengen- und Wertgrenzen, gilt für Erwachsene ab 17 Jahre:
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- Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
- Alkohol und alkoholhaltige Getränke: 1 Liter Spirituosen mit über 22% oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke bis 22% oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
- 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier dürfen zusätzlich eingeführt werden.
- Arzneimittel die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen und in der EU zugelassen sind.
- 10 Liter Kraftstoff in einem separaten Behälter sind abgabefrei.
- andere Waren dürfen bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro pro Person zollfrei eingeführt werden.
- bei Flug- bzw. Seereisen dürfen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro pro Person zollfrei eingeführt werden.
- Reisende unter 15 Jahren dürfen bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro zollfrei eingeführt werden.
Für Lebensmittel, Tiere und Pflanzen gibt es strenge Vorschriften, genau Information finden Sie auf der Seite des Zolls: www.zoll.de
Quelle: //www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html
Stand: November 2012, alle Angaben ohne Gewähr
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